Vereinfachte Zertifizierung für PV-Kleinanlagen

Betreiber von PV-Kleinanlagen (< 30 kVA, keine KEV-Anlagen) haben die Möglichkeit, ihre Anlagen über einen vereinfachten Prozess mit dem Gütesiegel naturemade star zu zertifizieren. Alle zertifizierten Anlagen erhalten ein Zertifikat und ein Schild zur Beschriftung der Anlage. Die Zertifizierung der Anlage ist 5 Jahre gültig.
- PV-Anlagen < 30 kVA, ohne KEV-Vergütung
- Standort Schweiz
- Registrierung im Herkunftsnachweissystem (HKN-System), wenn die produzierte Energie verkauft wird
- Einhaltung der VUE Zertifizierungsrichtlinien
Die Anlagenbetreiber haben die Möglichkeit, die produzierte Energie entweder zur Deckung des eigenen Stromverbrauchs (Eigenverbrauch) zu verwenden oder die Herkunftsnachweise (HKN) an Dritte weiterzuverkaufen (Vermarktung).
Die Photovoltaikanlage kann auch mit naturemade star zertifiziert werden, wenn die produzierte Energie für die vollständige oder teilweise Deckung des eigenen Stromverbrauchs verwendet wird und nicht an andere verkauft wird (Händler:in, Lieferant:in oder auch Endkund:innen). In diesem Fall muss bei der Registrierung die Fertigstellungsanzeige oder die Beglaubigung der PV-Anlage hochgeladen werden.
Die Stromvermarktung ist nur möglich für Anlagen mit Eigenverbrauchsregelung. Das heisst, es kann ausschliesslich die Überschussenergie mit dem Gütesiegel naturemade star vermarktet werden. Anlagen, von welchen die produzierte Energie verkauft werden soll, müssen im HKN-System registriert sein. Dies gilt auch für Anlagen < 30 kVA. Bei der Online-Registrierung für die naturemade-Zertifizierung, muss die Beglaubigung der Anlage hochgeladen und die HKN-Registrierung bestätigt werden.
Die Beglaubigung der Anlage muss gemäss Pronovo durch eine für diesen Fachbereich durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) zugelassene Konformitätsbewertungsstelle, den Niederspannungskontrolleur oder den zuständigen Netzbetreiber gemäss Art. 2 Abs. 2 HKSV durchgeführt werden.
Die naturemade star zertifizierte Überschussenergie kann an Händler:innen oder auch Lieferant:innen (z.B. Ihren Netzbetreiber) verkauft werden, welche die Energie für ihre zertifizierten Stromprodukte verwenden können. Der/die Betreiber:in der Anlage überträgt dabei die HKN dem/der Händler:in / Lieferant:in oder verkauft sie über eine Vermarktungsplattform eines Drittanbieters.
Information zur Vermarktung von Strom mit HKN: https://pronovo.ch/de/herkunftsnachweise/information/vermarktung-von-strom/
Wir der Strom nur für den Eigenverbrauch genutzt, ist die Zertifizierung kostenlos. Wenn der Überschussstrom – also der Strom, welcher nicht selbst verbraucht wird – vermarktet werden soll, wird eine Registrierungsgebühr von CHF 150 erhoben (exklusiv Mehrwertsteuer, alle 5 Jahre).
In beiden Fällen sind ein Zertifikat und ein Schild zur Beschriftung der Anlage inbegriffen.
Bei den registrierten Anlagen wird die Einhaltung der Zertifizierungskriterien von der Geschäftsstelle des VUE stichprobenweise geprüft. Es wird kein naturemade Leadauditor benötigt.