Wie muss ich vorgehen, um naturemade Energie zu zertifizieren?
So können Sie eine Produktionsanlage oder ein Energieprodukt mit naturemade oder naturemade star zertifizieren lassen:
Auf Wunsch melden Sie sich bei der Geschäftsstelle VUE für eine Erstberatung.
Ablaufschema für die Zertifizierung aller Energiesysteme ausser Wasserkraft naturemade star
Ablaufschema für die Zertifizierung von naturemade star Wasserkraft
Wählen Sie aus der Liste Ihre vom VUE akkreditierte Leadauditorin, Ihren akkreditierten Leadauditor und vereinbaren Sie mit ihr/ihm einen Termin für das Audit. Während des Audits wird geprüft, ob die naturemade Zertifizierungskriterien erfüllt sind.
Bitte beachten Sie die zusätzlichen Schritte bei der Zertifizierung von Wasserkraftwerken (ausser Trinkwasser- und Abwasserkraftwerken) mit dem Gütesiegel naturemade star.
Füllen Sie zur Vorbereitung des Audits die betreffenden Formulare aus und halten Sie die notwendigen Dokumente bereit:
- Mitgliedschaftsantrag (nur für Nicht-Mitglieder)
- Rezertifizierungsantrag für Energielieferungen
- (Re-)Zertifizierungsantrag für Energieerzeugung
Alle Dokumente inklusive Auditbericht werden vom Leadauditor, von der Leadauditorin bei der Geschäftsstelle VUE eingereicht. Beachten Sie hierzu die Eingabetermine (vier Termine pro Jahr).
Der VUE Vorstand überprüft die eingereichten Zertifizierungsanträge und entscheidet, ob die Zertifizierung erfolgen kann.
Einmal jährlich führt die Leadauditorin oder der Leadauditor einen Kontrollaudit durch. Dieser umfasst eine Kontrolle der Energiebuchhaltung, die Prüfung der bestehenden Auflagen und eine Kurzprüfung der Kriterien (siehe auch Dokument Vorbereitung Kontrollaudit für Lizenznehmer von Energieerzeugungsanlagen).
Bei Wasserkraftwerken naturemade star braucht es zusätzliche Schritte
Schweizer Flüsse werden zu einem grossen Teil bereits zur Energienutzung verwendet, was einen grossen Einfluss auf das Ökosystem haben kann. Um weitere Eingriffe möglichst zu vermeiden, gelten für neue Wasserkraftwerke mit Baujahr jünger als 2001 deshalb besondere Regeln bei der Zertifizierung mit dem Gütesiegel naturemade star.
Sie müssen einen Antrag zur Vorprüfung beim Vorstand VUE einreichen. Dieser entscheidet aufgrund der eingereichten Unterlagen, ob eine Zertifizierung grundsätzlich möglich ist.
Für Wasserkraftwerke mit Baujahr älter als 2001 oder solche mit einer erfolgreichen Vorprüfung erarbeiten Sie idealerweise mit einer gewässerökologischen Fachexpertin, einem Fachexperten ein Managementkonzept. In diesem werden die naturemade star greenhydro®-Kriterien im Detail abgeklärt und ein Massnahmenplan erstellt. Die greenhydro-Hilfsmittel stehen Fachexperten und Fachexpertinnen als Checkliste und Interpretationshilfe zur Verfügung, um zu beurteilen, ob die greenhydro Grundanforderungen eingehalten sind.
Neben der beim VUE akkreditierten Leadauditorin oder Leadauditoren überprüft ein beim VUE akkreditierter Fachauditor oder eine Fachauditorin in einem Fachaudit die gewässerökologischen Kriterien. Als Basis dafür dient das Managementkonzept. Die beigezogene Fachperson darf nicht an der Ausarbeitung des Managementkonzeptes beteiligt gewesen sein.
Bei der Zertifizierung von Energieprodukten braucht es im Gegensatz zur Zertifizierung von Produktionsanlagen kein Audit durch einen externen Leadauditoren mehr.
Auf Wunsch melden Sie sich bei der Geschäftsstelle VUE für eine Erstberatung.
Füllen Sie zur Beantragung der Lizenzierung Ihres Energieproduktes die folgenden Dokumente vollständig aus.
Bitte reichen Sie die ausgefüllten Dokumente bei der Geschäftsstelle VUE ein. Beachten Sie hierzu die Eingabetermine (vier Termine pro Jahr).
Der VUE Vorstand überprüft die eingereichten Zertifizierungsanträge und entscheidet, ob die Zertifizierung erfolgen kann.
Für das jährliche Kontrollaudit muss ein beim VUE akkreditierter Leadauditor oder eine Leadauditorin beauftragt werden. Das Kontrollaudit umfasst die Kontrolle der Energiebuchhaltung, die Prüfung der bestehenden Auflagen und eine Kurzprüfung der Kriterien (siehe auch Dokument Vorbereitung Kontrollaudit für Lizenznehmer von Energielieferungen).