ElCom-Weisung 7/2025: Übergangslösung für die Tarifjahre 2027 / 2028 betreffend Ökofonds

Juni 2026

Im Juni 2025 hatte die ElCom die Weisung 7/2025 "Grundversorgung: StromVG-konformer Umgang mit Zertifizierungskosten und Beiträgen zur Speisung von Fonds" publiziert. Aufgrund deren Relevanz für den VUE hat dieser am 13. November 2025 eine schriftliche Eingabe bei der ElCom gemacht, in welcher die Klärung mehrerer Anträge beantragt wurde. In ihrer Verfügung vom 16. Dezember 2025 lehnte die ElCom die massgeblichen Anträge des VUE ab. Der VUE hat daraufhin beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) Beschwerde gegen diese Verfügung der ElCom eingereicht. Der Entscheid des Gerichts wird bis spätestens Ende 2026 erwartet.

Dies hat zur Folge, dass – bis zum Urteil über die Beschwerde – die ElCom-Weisung 7/2025 sowie die ElCom-Verfügung vom 16. Dezember 2025 umzusetzen sind. Somit müssen bei der Ausgestaltung der Grundversorgungstarife 2027 die oben genannte ElCom-Weisung und Verfügung berücksichtigt werden. Das bedeutet konkret, dass zumindest im Tarifjahr 2027 voraussichtlich keine naturemade Ökofondsbeiträge und keine lieferseitigen Zertifizierungskosten im Energietarif der Grundversorgung anrechenbar sind.

Der VUE-Vorstand hat deshalb an seiner Sitzung vom 9. April 2026 einen "Plan B" für die Tarifjahre 2027 und 2028 beschlossen. Dieser regelt den Umgang mit naturemade Ökofondsbeiträgen und den lieferseitigen Zertifizierungskosten:

Umgang mit Fondsbeiträgen:

  • Beschluss: Die Pflicht zur Erhebung einer Ökofondsabgabe pro gelieferte kWh naturemade star Strom wird für Stromprodukte in der Schweizer Grundversorgung in den Jahren 2027 und 2028 ausgesetzt. Die freiwillige Äufnung der bestehenden Ökofonds in diesen Jahren wird seitens VUE jedoch explizit begrüsst und eine dahingehende Prüfung durch die Lizenznehmenden angeregt. Für Stromprodukte, welche Marktkunden angeboten werden, gelten die bisherigen Regelungen inkl. Finanzierung des Ökofonds unverändert.
  • Begründung: Lieferlizenznehmende, die keine freiwillige Äufnung der Ökofonds umsetzen können, sollen weiterhin die Möglichkeit haben, naturemade Stromprodukte in der Grundversorgung anzubieten. Für die bessere Planbarkeit gilt der Beschluss für die Tarifjahre 2027 und 2028.

Umgang mit lieferseitigen Zertifizierungskosten:

  • Beschluss: Die lieferseitigen Zertifizierungs- und Lizenzgebühren des VUE werden vorerst in der bisherigen Form beibehalten.
  • Begründung: Für den VUE sind die lieferseitigen Gebühreneinnahmen ein zentraler Bestandteil der Vereinsfinanzierung und Grundlage für dessen Funktionieren. Ein Verzicht auf die lieferseitigen Gebühren hätte für den VUE entsprechend gewichtige Folgen. Verschiedene Alternativen wurden bei diesen Abwägungen analysiert. Nach Rücksprache mit den am stärksten betroffenen Lieferlizenznehmenden ist der VUE-Vorstand zum Schluss gekommen, dass die Beibehaltung dieser Gebühren verhältnismässig und am praktikabelsten ist. Zur Entlastung der bevorstehenden angespannten finanziellen Situation des VUE wird der VUE parallel dazu seine Ausgaben auch im Jahr 2027 weiter reduzieren und – falls erforderlich – das Vereinsvermögen teilweise einsetzen zur Finanzierung der Vereinsaktivitäten 2027. Der Vorstand möchte zudem alle Mitgliederkategorien (nicht nur die Lieferanten) dazu aufrufen, die Finanzierung des VUE in dieser herausfordernden Übergangszeit mit einem freiwilligen Betrag zu unterstützen. Weitere Informationen hierzu folgen in der zweiten Jahreshälfte 2026.

Die Schaffung einer expliziteren Rechtsgrundlage im Stromversorgungsgesetz (StromVG) für die Anrechenbarkeit von Zertifizierungskosten (inkl. Ökofonds) in der Grundversorgung treiben wir weiterhin in höchster Priorität voran. Hierzu werden wir umgehend informieren, sobald wesentliche Neuigkeiten vorliegen.