naturemade (star) Stromprodukte ab 2027

Newsletter Juli 2024

Mit der Inkraftsetzung der revidierten Verordnung über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV) wird ab 1.1.2027 die Gültigkeitsdauer der Herkunftsnachweise von 12 auf 3 Monate verkürzt. Diese Änderung bringt einen Anpassungsbedarf für die Anforderungen an naturemade (star) Stromprodukte mit sich. Der VUE hat deshalb frühzeitig und mit hoher Priorität eine Arbeitsgruppe HKSV eingesetzt. Die darin vertretenen EVU, Umweltorganisationen und die VUE-Geschäftsstelle haben nun einen Vorschlag für die Anforderungen ausgearbeitet, welcher im April 2024 vom VUE-Vorstand gutgeheissen und zur Vernehmlassung mit allen VUE-Lieferlizenznehmenden freigegeben wurde. Diese jeweils bilaterale Vernehmlassung hat bereits begonnen und soll bis Ende August weitgehend abgeschlossen sein.

Welche wesentlichen Änderungen sieht der neue Vorschlag vor? Sowohl für naturemade als auch naturemade star Stromprodukte wird ab 2027 eine Flexibilität bei der Produktzusammensetzung gewährt, welche die Umstellung der naturemade (star) Stromprodukte auf quartalsweise Bilanzierung ermöglichen sollte (insbesondere auch naturemade Default-Stromprodukte in der Grundversorgung). Ziel ist es, dass der VUE bis Ende 2024 seine Stromproduktanforderungen ab 2027 kommunizieren kann. Diese sollen weiterhin glaubwürdig, wirkungsvoll, verständlich und für Lieferanten machbar und attraktiv bleiben.

Sollten sich bei Ihnen als Lieferlizenznehmer bereits kurzfristig dringende Fragen ergeben, zögern Sie bitte nicht, die Geschäftsstelle zu kontaktieren. Ihre Ansprechpersonen sind Pascal Steingruber und Valentin Graf.