Häufig gestellte Fragen zu KEV und HKN
Die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) ist ein Instrument des Bundes, das zur Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien eingesetzt wird. Die KEV garantiert den Produzentinnen und Produzenten von erneuerbarem Strom einen Abnahmepreis, der ihren Produktionskosten entspricht. Die KEV gibt es für Anlagen ab 10 kW und für folgende Technologien: Wasserkraft (bis 10 Megawatt MW), Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Biomasse und Abfälle aus Biomasse. Gespeist wird der KEV-Fonds von allen Stromkonsumentinnen und -konsumenten, die pro verbrauchte Kilowattstunde eine Abgabe bezahlen. Der so produzierte Strom wird an alle verteilt und kann nicht weiter gehandelt werden. In der Stromkennzeichnung wird dieser Strom als «geförderter Strom» gekennzeichnet.
Kleine Anlagen bis 10 kW erhalten einen einmaligen Investitionsbeitrag (Einmalvergütung). Die Einmalvergütungen betragen höchstens 30 Prozent der Investitionskosten einer Referenzanlage. Bei Anlagen zwischen 10 und 30 kW kann der Anlagenbetreiber entscheiden, ob er sich für die KEV-Beiträge oder die Einmalvergütung anmelden will. Der ökologische Mehrwert von Anlagen mit Einmalvergütung kann durch den Anlagenbetreiber frei gehandelt werden.
Der durch den Bund mit der KEV geförderte Strom machte 2013 lediglich 2.4 Prozent des Stromliefermixes aus. Mit dem Kauf von Ökostrom oder Stromprodukten aus erneuerbaren Energien können Sie selber bestimmen, wie gross Ihr eigener Anteil aus erneuerbaren Energien oder Ökostrom ist. Mit dem Kauf von naturemade zertifizierten Ökostromprodukten fördern Sie zudem den Zubau von neuen Sonnen-, Biomasse- und Windanlagen sowie naturnahe Flüsse und Landschaften.
Der Herkunftsnachweis HKN von Swissgrid garantiert die Herkunft des erzeugten Stroms. Er zeigt also auf, aus welchem Kraftwerk und aus welcher Energiequelle der Strom stammt. Pro produzierte Kilowattstunde wird ein HKN ausgestellt. Dadurch ist garantiert, dass nicht mehr Strom mit einer bestimmten Qualität verkauft wird als produziert wurde. Die Erbringung dieses Nachweises ist für Anlagen grösser 30 kVA obligatorisch. HKN stellen keine Ansprüche an die Qualität und Ökologie der Produktion der Energie, enthalten aber einen Hinweis darauf, ob sie naturemade zertifiziert sind.